Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen
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Gegenstand der Bedingung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Umfang
von Leistungen und Verpflichtungen innerhalb eines Werbeauftrags hinsichtlich
der Veröffentlichung einer oder mehrere Werbeschaltungen zwischen dem
Autraggeber und der net-activities gmbh zum Zwecke der Verbreitung.
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Art und Umfang der Leistungen von net-activities gmbh
net-activities gmbh schaltet für den Auftraggeber Werbung auf den
Internetseiten von net-activities gmbh. Eine Werbeschaltung besteht wahlweise
aus einem oder mehreren nachfolgend genannten Elementen:
- a.) "AdLink" eine sensitive Fläche, die beim Anklicken der Verbindung zu weiteren Externen herstellt.
- b.) Text und/oder Bild.
- c.) Seiten auf den Rechnern der Onlineprodukte, die Werbeinformation und interaktiven Anwendungen enthalten.
Werbeschaltungen werden je nach Vereinbarung abgerufen, jedoch spätestens
innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss.
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Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
Spätestens eine Woche vor Schaltungsbeginn liefert der Auftraggeber geeignete
elektronische Vorlagen an net-activities gmbh.
Etwaige Änderungen sind rechtzeitig vorher schriftlich net-activities gmbh
mitzuteilen.
Der Auftraggeber haftet allein und ausschließlich für den Inhalt und
technischen Stand seiner zur Veröffentlichung bestimmten Angaben. Er darf weder
die Rechte Dritter verletzen, noch Dritte verleumden oder beleidigen, noch unlauteren
Wettbewerb betreiben.
Sowie Werbeanzeigen mit rechts- und sittenwidrigen Inhalten anbieten.
Genehmigungsbedürftige Inhalte sind allein vom Auftraggeber einzuholen.
Der Auftraggeber stellt net-activities gmbh von jeglichen Ansprüchen Dritter frei,
die aus der Verletzung der o.g. Punkte resultieren können.
Er haftet net-activities gmbh außerdem für alle Schäden,
die net-activities gmbh aus der Verletzung der o.g. Punkte entstehen können.
Der Auftraggeber gewährleistet eine einwandfreie Implementierung der technischen
Vorgaben von net-activities gmbh.
Der Auftraggeber sichert außerdem zu, dass er seine Software auf Virenfreiheit
überprüft. Unabhängig davon haftet der Auftraggeber net-activities gmbh
für alle Schäden, die net-activities gmbh durch Viren entstehen.
Er stellt net-activities gmbh von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese
gegen net-activities gmbh aufgrund von Virenschäden, verursacht durch eine Software
des Auftraggebers, geltend machen können.
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Haftung von net-activities gmbh
Kommt durch net-activities gmbh eine fehlerhafte oder unvollständige Werbeschaltung
zustande, so hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Minderung, Wandlung, Nachbesserung
oder Schadenersatz nach den gesetzlichen Regelungen.
Die Haftung von net-activities gmbh für Fehler, die von net-activities gmbh trotz
der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können,
ist ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn diese durch die Verwendung einer ungeeigneten
Darstellungssoftware (Browser) oder fehlerhaften Hardware oder durch Störung der
Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch einen Rechnerausfall bei
Internet-Providern oder Online Diensten zustande kommen.
Das gilt auch, wenn Fehler durch nicht aktualisierte Angebote auf so genannten
Proxyservern oder durch nicht kommerzielle Provider und Online Dienste hervorgerufen
werden.
Die Haftung von net-activities gmbh auf Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber
- gleich aus welchem Grund - ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit des gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
net-activities gmbh.
Soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden, haftet
net-activities gmbh auch für leichtfahrlässig verursachte Schäden,
wobei die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt ist,
höchstens jedoch auf einen Betrag bis zur Höhe des betreffenden Auftragswertes.
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Höhere Gewalt
Wird net-activities gmbh von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber
durch Dritte gehindert, ohne das net-activities gmbh hieran ein Verschulden trifft,
insbesondere durch Streiks, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen,
durch Ereignisse, die aus höherer Gewalt entstehen oder durch andere Umstände,
die net-activities gmbh nicht zu vertreten hat, so ist net-activities gmbh von seinen
vertraglichen Verpflichtungen frei, ohne zu Ersatzleistungen gegenüber dem
Auftraggeber wegen der Nichtausführung des Auftrages verpflichtet zu sein.
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Zahlungsbedingungen, Verzug
Rechnungen von net-activities gmbh sind mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber und
ohne Abzug von Skonto fällig. Dabei gelten Rechnungen mit dem dritten Tag nach der
Abgabe zur Post als zugegangen.
Ist in der Rechnung kein Zahlungstermin bestimmt, so bedarf es für den
Verzugseintritt einer Mahnung durch net-activities gmbh. Ist für die Leistung eine
Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug,
wenn er zu der bestimmten Zeit nicht leistet.
Während des Verzugs ist eine offene Zahlungsverpflichtung mit 5% p.a. über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, falls net-activities gmbh
keinen höheren oder der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist.
Befindet sich der Auftraggeber in Verzug und kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen auch
nach einer erneuten angemessenen Fristsetzung durch net-activities gmbh nicht nach, so
kann net-activities gmbh das Erscheinen weiterer Werbeschaltungen bis zum Ausgleich der
offenen Rechnungen für Werbeschaltungen aussetzen und für die restlichen und
zukünftigen Aufträge für Werbeschaltungen Vorauszahlungen verlangen.
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Auftragsablehnung, Kündigung
net-activities gmbh kann ohne Angabe von Gründen Aufträge für
Werbeschaltungen ablehnen.
net-activities gmbh kann Aufträge auch während der Laufzeit kündigen,
wenn net-activities gmbh nachträglich feststellt, dass Inhalte und technische
Voraussetzungen nicht gewährleistet sind oder die Veröffentlichung durch
Dritte ohne Verschulden von net-activities gmbh aus den unter Punkt 5. genannten
Gründen verhindert wird. In diesen Fällen haftet net-activities gmbh nicht
für Schäden oder sonstige Ansprüche des Auftraggebers, der sich als Folge
der Kündigung durch net-activities gmbh für diesen ergeben.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Teile des Vertrages zwischen net-activities gmbh und dem
Auftraggeber unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen
nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen
zu ersetzen, die dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen der Parteien am nächsten
kommen.
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Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen net-activities gmbh und dem
Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländische
Parteien maßgebliche Recht der BR Deutschland.
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Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist,
der Sitz der net-activities gmbh. net-activities gmbh kann ihre Ansprüche jedoch in
jedem Fall bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend
machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BR Deutschland, so gilt als
Gerichtsstand der Sitz von net-activities gmbh.
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NET DATA
Tägliches PDF von W&V
Seit Anfang Februar bieten die Macher der W&V einen neuen Service.
Täglich erscheint ein zwei Seiten langes PDF mit aktuellen
Kurzinformationen und kleineren Artikeln. Der Europa-Fachpresseverlag
bietet einen bunten Strauß aus allen Heftthemenbereichen für
ganz Eilige. Redaktionsschluss ist 11.45 Uhr. Das Abo kostet 48 Euro im
Jahr für Bezieher der Printausgabe und 60 Euro für alle anderen.
http://www.wuv.de/daily/
Mehr als T-Shirts
Durch drei Zukäufe verstärkt sich Spreadshirt. Die Plattformen
La Fraise, Sozeugnet (beide Frankreich) und Dawanda veräußern
kunsthandwerkliche Erzeugnisse von Profis oder ambitionierten Amateuren.
Verbunden mit Spreadshirts White-Label-Shop und den Personalisierungsfunktionen,
dringt Spreadshirt erstmals in das Segment der hochwertigen Geschenke und
Werbemittel vor.
http://www.spreadshirt.net/
United Internet bleibt vorn
Im dritten Quartal 2006 konnte SevenOne Interactive seine Reichweite
um eine Million Benutzer auf 10,5 steigern und erreicht damit einen
Anteil von 28,7 Prozent. Laut AGOF Internet Facts III ließen
alle anderen Vermarkter im Ergebnis nach. United Internet behauptet
sich an der Spitze mit 49 Prozent, Interactive Media erreicht 40,8
Prozent und Tomorrow-Focus erreicht 32,7 Prozent der Benutzer.
Auf Seiten der Portale rangiert T-Online mit 13,3 Millionen Benutzern
vor Web.de mit 11,1 Millionen und MSN mit 9,9 Millionen.
Auch bei der aktuellen IVW-Zählung heißt der große
Gewinner ProSiebenSat1. Dank einer Reihe von Zukäufen und
verstärkten Aktivitäten im Segment Online-Video stiegen die
gemessenen Seitenabrufe von 648 Millionen im Januar 2006 auf über
zwei Milliarden im Januar dieses Jahres.
http://www.agof.de/
Mehr Marketing 2007
Einer Umfrage der Zeitschrift InternetHandel unter 112 Onlinehändlern
zufolge, werden die Budgets für Online-Werbung in diesem Jahr weiter steigen.
39,3 Prozent der Befragten erwägt einer moderate Steigerung der Spendings,
17,9 Prozent wollen deutlich mehr Geld in die werbung stecken. Das beliebteste
Werbemittel im Netz bleiben auch weiterhin die Affiliateprogramme. 78,6 Prozent
der befragten Händler setzen Partnerprogramme ein.
http://www.hsid.de/
39 Netzminuten am Tag
Die SWR-Medienforschung ermittelte in ihrer aktuellen Studie
zum Informationsverhalten der Bundesbürger, dass die
Deutschen im Schnitt 39 Minuten täglich im Netz verbringen.
23 Prozent der Deutschen nutzen das Internet jeden Tag. Das sind
nach wie vor deutlich weniger als Fernsehen (86%), Radio (77%)
und Tageszeitung (47%).
http://www.mediendaten.de/
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