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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen

  1. Gegenstand der Bedingung
    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Umfang von Leistungen und Verpflichtungen innerhalb eines Werbeauftrags hinsichtlich der Veröffentlichung einer oder mehrere Werbeschaltungen zwischen dem Autraggeber und der net-activities gmbh zum Zwecke der Verbreitung.
  2. Art und Umfang der Leistungen von net-activities gmbh
    net-activities gmbh schaltet für den Auftraggeber Werbung auf den Internetseiten von net-activities gmbh. Eine Werbeschaltung besteht wahlweise aus einem oder mehreren nachfolgend genannten Elementen:
    • a.) "AdLink" eine sensitive Fläche, die beim Anklicken der Verbindung zu weiteren Externen herstellt.
    • b.) Text und/oder Bild.
    • c.) Seiten auf den Rechnern der Onlineprodukte, die Werbeinformation und interaktiven Anwendungen enthalten.

    Werbeschaltungen werden je nach Vereinbarung abgerufen, jedoch spätestens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss.
  3. Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
    Spätestens eine Woche vor Schaltungsbeginn liefert der Auftraggeber geeignete elektronische Vorlagen an net-activities gmbh.
    Etwaige Änderungen sind rechtzeitig vorher schriftlich net-activities gmbh mitzuteilen.
    Der Auftraggeber haftet allein und ausschließlich für den Inhalt und technischen Stand seiner zur Veröffentlichung bestimmten Angaben. Er darf weder die Rechte Dritter verletzen, noch Dritte verleumden oder beleidigen, noch unlauteren Wettbewerb betreiben.
    Sowie Werbeanzeigen mit rechts- und sittenwidrigen Inhalten anbieten.
    Genehmigungsbedürftige Inhalte sind allein vom Auftraggeber einzuholen.
    Der Auftraggeber stellt net-activities gmbh von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der o.g. Punkte resultieren können.
    Er haftet net-activities gmbh außerdem für alle Schäden, die net-activities gmbh aus der Verletzung der o.g. Punkte entstehen können.
    Der Auftraggeber gewährleistet eine einwandfreie Implementierung der technischen Vorgaben von net-activities gmbh.
    Der Auftraggeber sichert außerdem zu, dass er seine Software auf Virenfreiheit überprüft. Unabhängig davon haftet der Auftraggeber net-activities gmbh für alle Schäden, die net-activities gmbh durch Viren entstehen.
    Er stellt net-activities gmbh von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen net-activities gmbh aufgrund von Virenschäden, verursacht durch eine Software des Auftraggebers, geltend machen können.
  4. Haftung von net-activities gmbh
    Kommt durch net-activities gmbh eine fehlerhafte oder unvollständige Werbeschaltung zustande, so hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Minderung, Wandlung, Nachbesserung oder Schadenersatz nach den gesetzlichen Regelungen.
    Die Haftung von net-activities gmbh für Fehler, die von net-activities gmbh trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, ist ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn diese durch die Verwendung einer ungeeigneten Darstellungssoftware (Browser) oder fehlerhaften Hardware oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch einen Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online Diensten zustande kommen.
    Das gilt auch, wenn Fehler durch nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxyservern oder durch nicht kommerzielle Provider und Online Dienste hervorgerufen werden.
    Die Haftung von net-activities gmbh auf Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber - gleich aus welchem Grund - ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von net-activities gmbh.
    Soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden, haftet net-activities gmbh auch für leichtfahrlässig verursachte Schäden, wobei die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, höchstens jedoch auf einen Betrag bis zur Höhe des betreffenden Auftragswertes.
  5. Höhere Gewalt
    Wird net-activities gmbh von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte gehindert, ohne das net-activities gmbh hieran ein Verschulden trifft, insbesondere durch Streiks, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen, durch Ereignisse, die aus höherer Gewalt entstehen oder durch andere Umstände, die net-activities gmbh nicht zu vertreten hat, so ist net-activities gmbh von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei, ohne zu Ersatzleistungen gegenüber dem Auftraggeber wegen der Nichtausführung des Auftrages verpflichtet zu sein.
  6. Zahlungsbedingungen, Verzug
    Rechnungen von net-activities gmbh sind mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber und ohne Abzug von Skonto fällig. Dabei gelten Rechnungen mit dem dritten Tag nach der Abgabe zur Post als zugegangen.
    Ist in der Rechnung kein Zahlungstermin bestimmt, so bedarf es für den Verzugseintritt einer Mahnung durch net-activities gmbh. Ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug, wenn er zu der bestimmten Zeit nicht leistet.
    Während des Verzugs ist eine offene Zahlungsverpflichtung mit 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, falls net-activities gmbh keinen höheren oder der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist.
    Befindet sich der Auftraggeber in Verzug und kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach einer erneuten angemessenen Fristsetzung durch net-activities gmbh nicht nach, so kann net-activities gmbh das Erscheinen weiterer Werbeschaltungen bis zum Ausgleich der offenen Rechnungen für Werbeschaltungen aussetzen und für die restlichen und zukünftigen Aufträge für Werbeschaltungen Vorauszahlungen verlangen.
  7. Auftragsablehnung, Kündigung
    net-activities gmbh kann ohne Angabe von Gründen Aufträge für Werbeschaltungen ablehnen.
    net-activities gmbh kann Aufträge auch während der Laufzeit kündigen, wenn net-activities gmbh nachträglich feststellt, dass Inhalte und technische Voraussetzungen nicht gewährleistet sind oder die Veröffentlichung durch Dritte ohne Verschulden von net-activities gmbh aus den unter Punkt 5. genannten Gründen verhindert wird. In diesen Fällen haftet net-activities gmbh nicht für Schäden oder sonstige Ansprüche des Auftraggebers, der sich als Folge der Kündigung durch net-activities gmbh für diesen ergeben.
  8. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne oder mehrere Teile des Vertrages zwischen net-activities gmbh und dem Auftraggeber unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen der Parteien am nächsten kommen.
  9. Anwendbares Recht
    Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen net-activities gmbh und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländische Parteien maßgebliche Recht der BR Deutschland.
  10. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz der net-activities gmbh. net-activities gmbh kann ihre Ansprüche jedoch in jedem Fall bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BR Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz von net-activities gmbh.

NET DATA

Tägliches PDF von W&V

Seit Anfang Februar bieten die Macher der W&V einen neuen Service. Täglich erscheint ein zwei Seiten langes PDF mit aktuellen Kurzinformationen und kleineren Artikeln. Der Europa-Fachpresseverlag bietet einen bunten Strauß aus allen Heftthemenbereichen für ganz Eilige. Redaktionsschluss ist 11.45 Uhr. Das Abo kostet 48 Euro im Jahr für Bezieher der Printausgabe und 60 Euro für alle anderen.

http://www.wuv.de/daily/

Mehr als T-Shirts

Durch drei Zukäufe verstärkt sich Spreadshirt. Die Plattformen La Fraise, Sozeugnet (beide Frankreich) und Dawanda veräußern kunsthandwerkliche Erzeugnisse von Profis oder ambitionierten Amateuren. Verbunden mit Spreadshirts White-Label-Shop und den Personalisierungsfunktionen, dringt Spreadshirt erstmals in das Segment der hochwertigen Geschenke und Werbemittel vor.

http://www.spreadshirt.net/

United Internet bleibt vorn

Im dritten Quartal 2006 konnte SevenOne Interactive seine Reichweite um eine Million Benutzer auf 10,5 steigern und erreicht damit einen Anteil von 28,7 Prozent. Laut AGOF Internet Facts III ließen alle anderen Vermarkter im Ergebnis nach. United Internet behauptet sich an der Spitze mit 49 Prozent, Interactive Media erreicht 40,8 Prozent und Tomorrow-Focus erreicht 32,7 Prozent der Benutzer. Auf Seiten der Portale rangiert T-Online mit 13,3 Millionen Benutzern vor Web.de mit 11,1 Millionen und MSN mit 9,9 Millionen. Auch bei der aktuellen IVW-Zählung heißt der große Gewinner ProSiebenSat1. Dank einer Reihe von Zukäufen und verstärkten Aktivitäten im Segment Online-Video stiegen die gemessenen Seitenabrufe von 648 Millionen im Januar 2006 auf über zwei Milliarden im Januar dieses Jahres.

http://www.agof.de/

Mehr Marketing 2007

Einer Umfrage der Zeitschrift InternetHandel unter 112 Onlinehändlern zufolge, werden die Budgets für Online-Werbung in diesem Jahr weiter steigen. 39,3 Prozent der Befragten erwägt einer moderate Steigerung der Spendings, 17,9 Prozent wollen deutlich mehr Geld in die werbung stecken. Das beliebteste Werbemittel im Netz bleiben auch weiterhin die Affiliateprogramme. 78,6 Prozent der befragten Händler setzen Partnerprogramme ein.

http://www.hsid.de/

39 Netzminuten am Tag

Die SWR-Medienforschung ermittelte in ihrer aktuellen Studie zum Informationsverhalten der Bundesbürger, dass die Deutschen im Schnitt 39 Minuten täglich im Netz verbringen. 23 Prozent der Deutschen nutzen das Internet jeden Tag. Das sind nach wie vor deutlich weniger als Fernsehen (86%), Radio (77%) und Tageszeitung (47%).

http://www.mediendaten.de/